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Eine Stellungnahme mit Naturschutz zum 2. Entwurf B-Plan Groter Pohl

Im Anhang ist eine der eingereichten Stellungnahmen mit viel Naturschutzinhalt. Sie umfasst 31 Seiten.

Hier ist eine Zusammenfassung:
Die Stellungnahme übt umfassende Kritik am Bebauungsplan für das Wohn- und Sondergebiet am Südring, insbesondere an den Grundlagen der Bedarfsbegründung, der Baumbestandserfassung, der Biotopbewertung, der hydrologischen Planung sowie am Klimaschutzfachbeitrag.
Teil A hinterfragt die Annahmen des ISEK (4. Fortschreibung), auf denen der Wohnungsneubaubedarf von12.500 Einheiten bis 2035 basiert. Die zugrunde liegende Annahme stark sinkender Haushaltsgrößen (–0,15)
ist weder belegt noch realistisch. Tatsächliche Bestandszahlen, Leerstände und Haushaltsgrößen zeigen, dass der effektive Neubaubedarf deutlich niedriger liegt, maximal 3.760 Wohnungen (Stand 2025 bis 2035).
Ein Großteil des Bedarfs könnte durch Mobilisierung bestehender Wohnungen
(Umnutzung, Untervermietung, gemeinschaftliche Wohnformen) gedeckt werden.
Entsprechend fordert die Stellungnahme eine Überarbeitung der B-Plan-Begründung auf Basis aktueller Daten, sozialer und stadtplanerischer Zielsetzungen sowie realistischer Miet- und Bauüberhangsbetrachtungen.

Teil B bemängelt den fehlenden Nachweis des Bedarfs für geplante gewerbliche Flächen.
Eine unabhängige Analyse muss darstellen, welche Flächen tatsächlich benötigt werden,
alternative Standorte müssen geprüft und langfristige Entwicklungen wie Digitalisierung, Klimawandel oder
Rückgänge im Ostsee-Tourismus (durch bevorstehenden Zusammenbruch des Ökosystems Ostsee) müssen berücksichtigt werden.
Öffentliche Ausgaben für Erschließung und Bau sollen nur bei gesichertem Nutzen erfolgen.
Der Nachweis des zwingenden öffenichen Interesses und eine fundierte Alternativenprüfung der B-Planung sind außerdem naturschutzrechtlich erforderlich. Eine Inaussichtstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG muss beantragt werden mit folgenden Angaben:

  • Nachweis des zwingenden öffentlichen Interesses an der B-Planung

  • belastbare Alternativenprüfung

Falsch im vorliegenden B-Plan ist die Darstellung des Ist-Zustandes und die darauf basierende Prognose bei Nicht-Duchführung der Planung.
Lauf B-Plan sei die Fläche jetzt und in Zukunft nicht für eine "Erholungsnutzung erschlossen". In der Realität besteht das
Plangebiet jetzt jedoch aus vielfältig genutzten, wertvollen Flächen wie aktiven und durch Wege erschlossenen ehemaligen Kleingärten / urbanem Grün, Flächen für Umweltbildung, dem IKG, der Moschee usw. die unzutreffend als ungenutzt dargestellt werden.

Ebenfalls fehlt eine Begründung, warum naturschutzfachlich ausgearbeitete Alternativen (AFB von 2021) offensichtlich verworfen wurden, obwohl sie ökologisch und kostenseitig sinnvoller gewesen wären (fehlende Alternativenprüfung).

Die Baumerfassung im GOP muss komplett neu umgesetzt werden, da laut vorliegendem B-Plan KEINE Bäume in den Bereichen der KGA's Pütterweg und Ernst-Heydemann (ges.ca. 9 ha) erfasst wurden. Das ist falsch, denn es gibt sehr wohl eine fast vollumfängliche Kartierung von 2019. Diese erfasst fast alle geschützten Bäume nach Baumschutzsatzung HRO im B-Plangebiet. Im B-Plan wird angenommen, dass Bäume in Kleingärten nicht als Bäume kompensiert werden müssen, sondern über den Biotopwert . Diese Annahme wiederlegt die Stellungnahme aus mehreren Richtungen auf Basis der HZE. Insbesondere Hochstammobstbäume dürfen nicht allein über Biotopwerte kompensiert werden.
Der Ersatzbedarf also wird deutlich unterschätzt. Die geplanten Pflanzungen reichen bei weitem nicht aus.
Auch nicht heimische Bäume ab 50 cm Stammumfang sind ersatzpflichtig, was im GOP falsch dargestellt wird.
Zusätzlich gibt es fehlerhafte Biotopwertermittlungen. Diese führen zu unzureichenden Flächenäquivalenten für Eingriffe und Kompensation.
So müsste etwa der Biotoptyp PKR von Wertstufe 3 auf 4 angepasst werden, wodurch zusätzliche 28.000 m² EFÄ erforderlich wären.

Hydrologisch fordert die Stellungnahme die Prüfung alternativer RRB-Planungen unter Nutzung natürlicher Senken, dezentraler Versickerung und angrenzender Sammelflächen. Grundwasserschäden müssen dabei vermeiden werden.
Wenn Versiegelung minimiert wird, könnte das RRB auch kleiner geplant werden
.
Der Klimaschutzfachbeitrag wird beim Abschnitt Landnutzung durch die Stellungnahme erheblich kritisiert.
Der Beitrag bewertet Kleingartenflächen fälschlich als strukturarme, nicht klimarelevante Flächen,
obwohl diese bis zu 4.000 t CO₂ pro Jahr speichern. Tabellen und CO₂-Bilanzierung sind fehlerhaft bzw. wirken unbegründet und willkürlich positiv. Eine vollständige Überarbeitung des Abschnitts Landnutzung ist erforderlich.
Künftige Planungsschritte sollten unter kooperativer Bürgerbeteiligung erfolgen, auch um Klimaschutz- und Naturschutzfehler wie gezeigt zu vermeiden.

Insgesamt zeigt die Stellungnahme, dass sowohl die Bedarfsberechnung, als auch die ökologischen und klimabezogenen
Grundlagen des B-Plans fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sind.
Korrekturen sind zwingend notwendig, um rechtliche Vorgaben, Naturschutz, Klimaschutz und stadtplanerische Ziele zu gewährleisten.

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