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Eine Stellungnahme mit Naturschutz zum 2. Entwurf B-Plan Groter Pohl

Hier ist der Link zur aktuell laufenden Petition für Bürger:innenbeteiligung am Groten Pohl:
openpetition.de/!sxmrm
Im Anhang ist eine der eingereichten Stellungnahmen mit viel Naturschutzinhalt. Sie umfasst 31 Seiten.

Hier ein Überblick über die naturschutzfachlichen Kritikpunkte am B-Plan“Groter Pohl“
Der B-Plan für den Groten Pohl lag vom 27.10.-12.12.2025 öffentlich hier aus:
https://mv.bauleitplanung-online.de/ Jeder konnte versuchen, in den 1.000-den von Seiten Fehler
zu finden. Entsprechend der im Anhang befindlichen Stellungnahme muss die Stadtverwaltung unter Anderem folgender Kritik begegnen:

  1. Fehlende genaue Begründung des Bedarfes
  2. falsche Prognose bei Nicht-Durchführung
  3. Zum (bisher NICHT geplanten) Ersatz für die > 1.000 zu fällenden Bäume!
  4. Warum wurde eine bessere Naturschutzlösung verworfen?
  5. Zu den NICHT geprüften Alternativen
  6. Zum falschen Klimaschutzfachbeitrag

zu 1. Fehlende genaue Begründung des Bedarfes
Im vorliegenden B-Plan wird WEDER für die 1.000 Wohnungen NOCH für 6 ha Gewerbe der
Bedarf stichhaltig begründet.
Die Verwaltung muss AUẞERDEM die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen
Interesses mglw. aufgrund von BundesNaturschutzGesetz §45 nachweisen, um den Artenschutz
einzuhalten.
Faktenlage zu Wohnraum in Rostock: Mehr Neubau = mehr Leerstand
Es gibt heute ca. 126.000 Wohnungen in Rostock. Für einen gesunden Mietmarkt brauche es ca.
3% Leerstand, also ca. 4.000 leere Wohnungen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße in Rostock
ist 1,74. In den zu nutzenden 122.000 Wohnungen müssten demnach 212.000 Menschen wohnen.
Rostock hat nur 211.000 Einwohner. Es stehen also schon genug Wohnungen leer. Die
Bevölkerungszahl wird weiter sinken. Neubau führt daher zu überschüssigem Leerstand.
Bezahlbar werden Neubauwohnungen am Groten Pohl zudem nicht sein.

zu 2. Zur falschen Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung
Laut B-Plan sei die Fläche jetzt und in Zukunft „nicht für eine Erholungsnutzung erschlossen".
ABER: das Plangebiet besteht jetzt aus vielfältigen, von vielen Menschen zur Erholung genutzten
Flächen: 100 aktive Kleingartenparzellen auf 4,5 ha; > 8 ha durch Wege erschlossene ehemalige
Kleingärten + urbanes Grün; Umweltbildung im NAJU Garten; Interkultureller Garten; Moschee,...

zu 3. Zum (bisher nicht geplanten) Ersatz für die über 1.000 zu fällenden Bäume
Laut Plan gibt es 266 Bäume auf dem 22 ha großen B-Plan-Gebiet. Davon zu fällen: 236
Realität (Kartierung von 2019): Es gibt ca. 1.000 geschützte Bäume und hunderte weitere, die zu
dünn sind für den Schutz durch die Baumschutzsatzung (Obstbäume erst ab 80 cm
Stammumfang).
Die Bäume wurden im ersten Räumungsbereich 2018/19
nicht abgesägt, sondern heraus gerissen und klein gehäckselt.
Laut aktuellem B-Plan würden hunderte weitere - in den
Kleingärten noch lebende - Bäume ebenfalls ersatzlos gerodet werden. Ihr Ersatz soll durch den
Biotopwertausgleich - Umwandlung von 10 ha Acker in
Wiese auf Rügen und durch Anlage von einigen Hecken am
Dragungsgraben - erfolgen. So ein „Baumersatz“ ist wrsl. nicht durch die Eingriffregelung gedeckt!
Beispielbild von Anfang 2019: Räumung & Rodung der 4,5 ha KGA neben der Feuerwehr
zu 4. Warum wurde eine bessere Naturschutzlösung verworfen ?
2021 erarbeitete die „Ökologische Dienste Ortlieb GmbH“ im Auftrag der Stadt einen alternativen
Artenschutzfachbeitrag: Demnach hätten 8 ha im nördlichen B-Plangebiet erhalten und unter
Schutz gestellt werden sollen, um die Zerstörung der restlichen 14 ha zu kompensieren!→ Tiere hätten direkt umsiedeln können→ KGA Pütterweg, Interkultureller Garten und NAJU-
Garten hätten erhalten bleiben können→ Es bräuchte kein extra Regenrückhaltebecken→Keine
anderen teuren Kompensationsflächen für mindestens 6 Mio € wären nötig gewesen
Diese Naturschutzlösung wird im jetzigen B-Plan-Entwurf nicht erwähnt. Es fehlt eine Begründung,
warum diese Alternative verworfen wurde?
zu 5. Zu den NICHT geprüften Lage - Alternativen
A) Radschnellweg von Warnemünde zum Hbf
Ohne Alternativenprüfung gab es nur EINE Verlaufsvariante:
→ Entlang der Bahnschienen, einem Bereich mit vielen großen Bäumen,
Zauneidechsenlebensraum, ca. 22 Kleingartenparzellen
→ noch zu prüfender, alternativer Verlauf: Entlang des bestehenden Weges durch die KGA
„Pütterweg“: schont Lebensraum, weniger Neuversiegelung, ermöglicht Erhalt der 8 nördlichen
Hektar (siehe 4.)
B) Für den neuen Schulcampus sollen auf ca. 5 ha Fläche fast alle 200 dort lebenden Bäume
gefällt, alle Grünflächen versiegelt und dafür heute schon versiegelte Flächen neu begrünt werden.
→ Es fehlt komplett eine Alternativenprüfung zur Positionierung der geplanten Gebäude so, dass
heutige Grünflächen und Bäume erhalten werden können.
zu 6. Zum falschen Klimaschutzfachbeitrag
Die offizielle CO2-Bilanzierung der geplanten Flächennutzungsänderung ergab, dass dadurch in
den nächsten 20 Jahren nur 570 t CO2-Äquivalente frei werden. Das werde durch die Ökokonto-
maßnahmen und Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Die B-Planung sei daher klimaneutral.
Zentraler Fehler: die Annahme, dass 20 von 22 ha Grünflächen am Groten Pohl nicht klimarelevant
seien! Aber in strukturreichen alten Kleingärten sind
→ 200 t CO2 / ha gespeichert und pro Jahr werden 6 t CO2 / ha neu gebunden
(https://www.klimagaerten.de/wissenschaftliche-basis/kleingaerten-sind-die-wirksamsten-co2-speicher-/38)
→ Auf den 16 ha Kleingärten am Groten Pohl sind also 3.200 t CO2 aktuell gespeichert und 96 t
CO2 könnten weiterhin jedes Jahr gespeichert werden!
→ Mit Zerstörung der Gärten und in den nächsten 20 Jahren werden also 5.120 t CO2 Äq frei bzw.
nicht mehr gebunden. Der Klimaschutzfachbeitrag muss daher geändert werden und die
Klimaschädlichkeit der Bebauung zeigen.

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