Land Brandenburg holt sich Agrarland von Versicherer „Münchener Rück“ zurück
Die taz berichtet, dass das Land Brandenburg einen Kaufvertrag über 2.263 Hektar Agrarland für nichtig erklärt hat. Da sich jedoch akut nur für einen Bruchteil (463 Hektar) Käufer fanden, die die Fläche auch landwirtschaftlich nutzen werden und den verteuerten Kaufpreis aufbringen können, bleibt der Rest der Grundlage von Lebensmittelproduktion in der Hand eines Versicherungsunternehmens als „Kapitalanlage“. Die illegitime oder illegale Aneignung von Land, insbesondere Agrarfläche, oft durch wirtschaftlich oder politisch durchsetzungsstarke Akteure wird als „Landgrabbing“ bezeichnet. Als illegitim gilt beispielsweise der Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu anderen Zwecken als der Landwirtschaft. Das scheint für den größte Rückversicherungskonzern der Welt, Münchener Rück, offenbar unter ethisch einwandfreies Verhalten zu gehören. Der Konzern widmet seiner „unternehmerischen Verantwortung“ ein ganzes Kapitel auf seiner Website. Die Mitarbeiter der Firmengruppe, so heißt es dort, seien nicht nur zu einem „rechtlich“, sondern auch „ethisch“ einwandfreien Verhalten verpflichtet. Die gesamte betroffene Fläche umfasst sogar 2’800 Hektar. Ein Teil davon auf der Fläche von Sachsen-Anhalt, wo nun ebenfalls rückwirkend geprüft wird. Dieser Fall zeigt, dass das Phänomen des Landgrabbings nicht bloß auf entfernten Kontinenten (Südamerika, Afrika) stattfindet, sondern gefühlt „direkt vor unserer Haustür“. Aus dem Artikel: „Der zuständige Landkreis Prignitz hat mit Bescheid vom 28.9.2017 die 2015 erteilte Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsrecht für 463 Hektar zurückgenommen“, teilte das Agrarministerium in Potsdam der taz auf Anfrage mit. Für die restlichen 1.800 Hektar des Geschäfts habe sich kein Landwirt gefunden, der dringend Flächen benötigt und die Äcker zu den Bedingungen des Kaufvertrags erwerben wollte. Der weltgrößte Rückversicherungskonzern hatte 2015 von der Continue Reading →
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