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START IN DIE SERIE "Vielfalt von gemeinschaftlichem Wohnen"

Gemeinschaftliches Wohnen scheint oft unübersichtlich und diffus, denn es ist sehr vielfältig: Jede:r versteht darunter etwas anderes, und jede Wohninitiative muss ihre gemeinsames Verständnis zu Beginn ganz individuell formulieren, um dann die passende Wohnprojekt-Form für sich zu finden. In dieser Artikel-Serie bieten wir Euch einen Einstieg in diese Vielfalt: eine Definition, verschiedene Rechtsformen, konkrete Wohnprojektbeispiele und Argumente für das gemeinschaftliche Wohnen – immer mit Bezug zu Rostock. Gebt uns in den Kommentaren unten gerne Rückmeldungen, ergänzt, korrigiert usw. Viel Spaß beim Lesen!

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In der Mitte der Gesellschaft angekommen

Wohnprojekte, Wohngruppen, baugemeinschaftliche Wohnprojekte, Wohngemeinschaften, Co-Housing, Baugruppen sowie auch die Begriffe von gemeinsamem, gemeinschaftlichem oder gemeinschaftsorientiertem Wohnen, alternativen Wohnprojekten und auch neue Wohnformen – all diese Bezeichnungen werden heute benutzt, um Vorhaben zu beschreiben, die den klassischen Wohnformen des Eigenheims und des Mietwohnens in Fremdeigentum eine Alternative entgegenstellen wollen. Sowohl die Attribute „alternativ“ als auch „neu“ für Wohnprojekte gelten inzwischen jedoch als überholt. Christian Stupka von der Genossenschaftlichen Immobilienagentur München meint dazu : „Darüber sind wir seit Jahrzehnten hinweg – Wohnprojekte sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“.

Eine Definition

Die Wissenschaftler Abt & Pätzold des Instituts für Urbanistik beschreiben Wohnprojekte als Formen des gemeinschaftlichen Wohnens mit jeweils unterschiedlichen Grundansätzen und Philosophien, bei denen sich die Dimensionen des „Gemeinsamen“ in allen Schattierungen vorfinden . Ihre Definition: „Als gemeinschaftliches Wohnen werden jene Wohnformen verstanden, bei denen sich Menschen bewusst für das gemeinschaftliche Leben und eine gegenseitige Unterstützung entscheiden. Die dabei gleichberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner bilden unabhängig von familiären Bezügen einen Wohnverbund, der als Modell auf Langfristigkeit angelegt und in wesentlichen Bereichen durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst organisiert ist.“ Der Begriff der „gemeinschaftlichen Wohnformen“ scheint also zeitgemäßer zu sein als „alternative Wohnprojekte“.

Was Euch in dieser Serie erwartet

In den folgenden Artikeln der Artikelserie „Vielfalt von gemeinschaftlichem Wohnen“ stellen wir Euch eine Auswahl an Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens vor. Sie bilden unterschiedliche Rechtsformen ab, stellen beispielhaft dar, wie das Zusammenleben organisiert wird und zeigen, dass Wohnprojekte in der Regel ganz bestimmte inhaltliche Ziele verfolgen, die mit einer gesellschaftlichen Wirkung verbunden sind. Wir haben hier aus der großen Zahl an Projekten Beispiele aus Norddeutschland ausgewählt, die einzelne Mitglieder des Arbeitskreis Wohnprojekte persönlich besucht und kennen gelernt haben. Auch in Rostock gibt es schon ein paar Wohnprojekte. Ausgeschlossen haben wir Projekte, die in ihrer Dimension unserer Einschätzung nach eher in größere Städte passen als nach Rostock. Wir stellen nacheinander folgende Organisations- bzw. Rechtsform allgemein dar und geben jeweils zwei bis drei Beispiele: Gemeinschaftliches Wohnen als Verein, als Genossenschaft, im Mietshäusersyndikat, und als Wohneigentümergemeinschaft.

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