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Gemeinschaftliches Wohnen als Verein

*„Vielfalt von Gemeinschaftlichem Wohnen“ – Teil 2
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Heute geht es um Wohnprojekte, die sich als Verein organisiert haben. Was können wir über den Verein als Rechtsform im Kontext von Wohnprojekten herausstellen?

Zweck der Rechtsform: Gemeinschaftliche Wohnprojekte fußen in der Regel auf einem gemeinsamen Interesse oder inhaltlichen Schwerpunkt. Sie streben keinen Gewinn an, sind also nicht renditeorientiert. Ein Verein eignet sich daher als Rechtsform für gemeinschaftliche Wohnprojekte, denn er ist dafür bestimmt, dass sich eine größere Anzahl von Personen zu einem gemeinsamen ideellen Zweck zusammenschließt.

Entscheidungen:
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Entscheidungen sind den meisten Projekten wichtig. Über die Mitgliederversammlung und über die Satzung kann dies im Verein sichergestellt werden. Ein wichtiger Aspekt der Selbstbestimmung ist, dass alle Mitglieder in Entscheidungen darüber, wer in die Gruppe aufgenommen wird, einbezogen werden.

Zugang: Der Verein bringt keine Einschränkungen für den Beitritt von Menschen mit sich, z.B. wegen zu wenig Kapital. Mietwohnprojekte sehen außerdem eine gewisse Fluktuation von Bewohnenden vor – dies kann der Verein gut abbilden, denn im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsformen erfolgt die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert. Eingeschränkt ist unter Umständen der Zugang für den Verein zu Kapital.

Gemeinschaft: Wie das eine oder das andere Projekt Gemeinschaft auslegt, wie eng oder wie lose diese gestaltet wird, ist sehr individuell. Der Verein bietet mit der Satzung einen guten Rahmen, um hier Eckpunkte zu vereinbaren, die dann nur mit großer Mehrheit wieder verändert werden können.

Verbreitung: Uns ist nicht bekannt, wie viele Wohnprojekte in Deutschland als Vereine organisiert sind.

WOHNPROJEKT-BEISPIEL HANSA 48, KIEL

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==> Zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Y9l-Bf22O3w

Die Hansa 48 in der Hansastraße 48, innenstadtnah in Kiel gelegen, ist ein Beispiel für ein frühes Wohnprojekt, wie sie in den 1980er Jahren in Westdeutschland häufiger entstanden sind. Sie stellt gut dar, dass selbstverwaltetes, gemeinschaftliches Wohnen über Jahrzehnte funktionieren und eine große Ausstrahlung ins Quartier als Kultur-, Wirtschafts- und Verwirklichungsraum haben kann.

Das Projekt fand seinen Anfang im Verkauf eines ehemaligen Gewerbegeländes an einen Investor, der abreißen und neu bauen wollte. Diesen Plänen stellten sich einige Kieler:innen entgegen, indem sie die bereits leer stehenden Gebäude 1981 besetzten. Sir organisierten kulturelle und politische Veranstaltungen, Kino, Musik, Lesungen und boten Bewirtung. Es wurde eine Druckerei, eine Fahrrad- und eine Autoselbsthilfewerkstatt eingerichtet. Im Dezember 1982 wurde das Grundstück von dem neu gegründeten Verein „Hansastr. 48 e.V.“ gekauft und damit legalisiert. Dies gelang auch u.a. deshalb, weil die Stadt Kiel einen jährlichen Zuschuss von 100.000 DM für den Betrieb des Kommunikationszentrums zusagte. Vereinsmitglieder waren und sind die jeweils dort wohnenden Menschen.

Seit Beginn wohnen hier etwa 25 Erwachsene und 5 – 10 Kinder. Die Mieten richten sich nach den Möglichkeiten der Hausbewohner*innen. Die Wohnformen sind unterschiedlich, große und kleine Wohngemeinschaften, Familien, Einzelhaushalte. Wöchentlich findet eine Hausversammlung statt, die beschlussfassendes Organ ist. Über die Hausversammlung organisieren die Bewohnenden alles von der Heizungsreparatur über das jährliche Sommerfest bis zur Auswahl neuer Bewohner:innen.
Mehr Infos unter www.hansa48.de

WOHNPROJEKT-BEISPIEL AMANDA, ROSTOCK

AMANDA ist das wohl älteste Wohnprojekt in Rostock. Aus der Arbeitsgruppe des Rostocker Agenda21-Rates „Alleinerziehende und Wohnen in Rostock“ entstand 1992 der Verein „AMANDA – Selbstbestimmtes Wohnen alleinerziehender Frauen e.V.“. Durch das gemeinsame Wohnen sollten Beruf, Haushalt und die Erziehung der Kinder besser miteinander vereinbart werden. Darüber hinaus sollte der Wohnraum preiswert sein.

Das Gebäude ist ein Bestandsobjekt in innenstadtnaher Lage (KTV). Es wurde 1995 über das sogenannte Investitionsvorrangverfahren von der Stadt an den Verein übertragen. Die Sanierung des Altbaus fand in erheblichem Umfang in Eigenleistung und mit Eigenkapital statt. Zur Finanzierung konnten weitere Quellen akquiriert werden: staatlich geförderter Wohnungsbau für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, Modernisierungs-darlehen und private Kredite. Insgesamt wurden für die verschiedenen Bedarfe fünf unterschiedlich große Wohnungen und Gemeinschaftsräume hergerichtet, dazu eine Waschküche, ein gemeinsamer Abstellraum und ein begrünter Innenhof für Spiel und Erholung.

Die Besonderheit dieses Projekts sind feministische Ansätze in der Planung und Umsetzung, die sich zeigen u.a. in gegenseitiger Hilfe und Unterstützung, Vernetzung in Frauenprojekten, langfristigen kostendeckenden Mieten und der Anpassung der Wohnkonzepte an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen. Die Wohnungsgrundrisse wurden nach den Wünschen der Nutzerinnen entwickelt. Der Verein AMANDA e.V. ist Mitglied im Dachverband „Rostocker Fraueninitiativen e.V.“, in dem damals insgesamt 16 Projekte zusammengeschlossen waren. Zur Unterstützung und Beratung Alleinerziehender gab es für einige Jahre eine Beratungs- und Anlaufstelle im Beginenhof. Mehrere der ursprünglichen Bewohnerinnen wohnen (ohne ihre inzwischen erwachsenen Kinder) noch immer Projekt, neue sind dazu gekommen. Die Familienformen haben sich im Verlaufe der Jahre gewandelt.

WOHNPROJEKT-BEISPIEL: WAGENDORF ALTUNGNADE, GREIFSWALD

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Das Leben in Bauwagen und Tiny Houses erfreut sich zunehmender Beliebtheit, stellt allerdings mitunter besondere Ansprüche an die baurechtliche Legalisierung. Das Wagendorf Alt Ungnade bei Greifswald existiert bereits seit 2005 und befindet sich in einem solchen Legalisierungsprozess.

In selbst ausgebauten Bauwagen leben hier 20 Menschen auf etwa vier Hektar Land. Auf dem Gelände befinden sich neben den Wagen auch alte Obstbäume und eine Scheune, die als Kultur- und Begegnungsort genutzt wird. Der Verein FreirAUm pachtet das Gelände vom Eigentümer der Fläche, einem Mitbegründer des Projekts. Das Gelände bietet vielfältige Möglichkeiten, gärtnerisch, künstlerisch, landwirtschaftlich und in der Alltagsgestaltung kreativ zu werden.
Zweck des Vereins ist es, den Auswirkungen der Globalisierung und zunehmender Entsiedelung im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Um dem gerecht zu werden, sind die Vereinsmitglieder im Natur- und Umweltschutz aktiv, ebenso in der Denkmalpflege und kulturellen Arbeit. Eine große Aufgabe ist dabei der Erhalt der bestehenden Gebäude, etwa der Scheune. Hier finden Kulturveranstaltungen statt. Außerdem pflegt der Verein den Obstbaumbestand und hält alte Nutztierrassen. Ein Naturspielplatz eröffnet schon den Kleinsten die Bedeutung ökologischer Lebensweisen.

Um dauerhaftes Wohnen weiterhin zu ermöglichen und zu legalisieren, stand das Projekt in den vergangenen Jahren in intensivem Austausch mit den zuständigen Ämtern. Hier wurde sich darauf geeinigt, dass ein entsprechender Bauantrag gestellt wird. Eine Besonderheit stellt die Medienerschließung dar. Zusätzlich zu einem zentralen Badehaus müssen alle Wagen an Trink- und Abwasser angeschlossen sein, um z.B. Spülwasser u.a. ordnungsgerecht zu erfassen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde eine Änderung der Außenbereichssatzung erreicht und unter zulässigen Vorhaben "Wohnwagen als teilmobile Leichtbauweise" genannt. Für die Bauanträge wurden sogenannte "Stellplatzkreise" definiert, in denen die Bauwagen stehen und die entprechenden Anschlüsse liegen.

Weitere Infos: https://www.honigholz.de/allerlei/wagenleben

Über diese Serie

*Gemeinschaftliches Wohnen scheint oft unübersichtlich, denn es ist sehr vielfältig: Jede:r versteht darunter etwas anderes, und jede Wohninitiative muss ihre gemeinsames Verständnis zu Beginn ganz individuell formulieren, um dann die passende Wohnprojekt-Form für sich zu finden. In dieser Artikel-Serie bieten wir Euch einen Einstieg in diese Vielfalt: eine Definition, verschiedene Rechtsformen, konkrete Wohnprojektbeispiele und Argumente für das gemeinschaftliche Wohnen – immer mit Bezug zu Rostock. Gebt uns in den Kommentaren unten gerne Rückmeldungen, ergänzt, korrigiert. Weitere Beiträge der Serie:

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