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Veranstaltung

Bürgerforum & Onlinebeteiligung - Satzung Bürgerbeteiligung für Rostock

Datum & Zeit

am 13. November 2018 von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ort

Rathaushalle, Neuer Markt 1; 18055 Rostock

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind aufgerufen, sich am Prozess zur Erarbeitung einer Satzung zur Bürgerbeteiligung unserer Stadt zu beteiligen. Die AG Leitfaden Bürgerbeteiligung hat bereits fleißig am Thema gearbeitet. Jetzt ist es wichtig, dass sich viele Menschen einbringen, denn noch sind wichtige Fragen zu klären - zum Beispiel:

  • Wer entscheidet, ob zu einem Vorhaben Bürgerbeteiligung erfolgt?

  • Wie sollte das Gremium Bürgerbeteiligung zusammengesetzt sein?

  • Soll es neben einer Vorhabenliste der Stadtverwaltung und/oder Bürgerschaft eine Ideenliste von Einwohnerinnen und Einwohnern geben?

  • Die Satzung zur Bürgerbeteiligung soll verbindlich für Politik, Verwaltung und Einwohner/innen klären, wie zukünftig mit Fragen der Stadtentwicklung umgegangen wird - in allen Bereichen, die das Leben betreffen.

Neben dem Bürgerforum findet ein Online-Dialog in der Zeit vom 13.11. bis 04.12.2018 unter www.leitfaden-rostock.de statt. Dort sind auch alle wichtigen Informationen zum Thema zu finden. 

Beteiligung ist wichtig, denn wem gehört die Stadt?

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Kommentare

  1. Auf dem Bürgerforum am 13.11. wurden folgende offene Fragen diskutiert:

    1. In Zukunft soll es ein Gremium aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft geben, welches Impulse zur kontinuierlichen Verbesserung der Beteiligungskultur gibt und kontrolliert, ob die Qualitätskriterien/Grundsätze (Transparenz, Verbindlichkeit, Frühzeitigkeit...) in laufenden Beteiligungsprozessen eingehalten werden. Die Evaluation wäre eine weitere Aufgabe des Gremiums.
      Welche weiteren konkreten Aufgaben sollte das Gremium haben? Wie sollte es zusammengesetzt sein?

    2. In Zukunft soll es Einwohnerinnen möglich sein, selbst eine Beteiligung vorzuschlagen. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine von Einwohnerinnen vorgeschlagene Beteiligung stattfindet?

    3. Wie sollte die Pilotphase für die Einführung des Leitfadens aussehen?

    Einige Punkte aus der Diskussion (Auszug):

    1. Zivilgesellschaft sollte im trialogischen Gremium stark vertreten sein. Aufgaben z.B.:
      Das Gremium sollte eingebunden werden bei der Besetzung der Koordinierungsstelle.
      Analyse und Bewertung von Zielkonflikten. Gremium ist eine Kontrollinstanz neben der Koordinierungsstelle. Gremium kann sich für Beteiligung entscheiden, auch wenn sich die Koordiniierungsstelle gegen eine Beteiligung ausspricht/ Gremium entscheidet dann.
      Wenn eine Beteiligung durchgeführt wird, kann das Gremium eine Empfehlung aussprechen, welche Intensität die Beteiligung hat (z.B. Konsultation, Kooperation, Mitbestimmung)
    2. Vorschlag für Kriterien, um zu entscheiden, ob eine Beteiligungs stattfindet:
      starke Betroffenheit
      öffentliches Interesse
      Flexibilität in der Planung
      Beteiligung sollte verhältnismäßig sein
      Information ist die Basis für Beteiligung - Information an sich ist aber noch keine Beteiligung.
    3. Pilotphase als Übungs- und Erfahrungszeitraum (2 Jahre):
      —> Prüfen, ob der Leitfaden mit seinen Anätzen gut für die Beteiligungspraxis in Rostock funktioniert. Kleinere Projekte zur Vertrauensbildung, größere Projekte, um ganzheitliche Planungsansätze mit den Einwohner*innen zu bewegen. Verwaltung schlägt zum Start 2-3 Prozesse vor.
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