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Das war der außerordentliche Anlaufpunkt am 30.11.2020

Hier haben wir uns zu dem Fall, in dem es darum geht, dass Transferleistungen wegen einer verweigerten „Inaugenscheinnahme der Wohnung“ sanktioniert wurden, noch einmal besprochen. Das Job Center will, dass die Klage nicht zugelassen wird. Abgeklagt wird, dass deren Mitarbeiter:innen nicht in die Wohnung dürfen, mit Bezug auf das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung.

Für eine Einzelperson wäre es gar nicht möglich die Prozesskosten zu tragen. Stellvertretend für alle anderen Betroffenen werden wir weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, um die JC-Schnüffellei zu stoppen.

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