Mitgliederversammlung 2024
Liebe Menschen
Vieles ist das vergangene Jahr passiert. Es wird wieder Zeit für unsere Jahresversammlung
Zeit: 13. November 2024 / 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Ort: Hackspace Rostock / Warnow Valley LAB / Friedhofsweg 44a / 18057 Rostock
Geladen sind alle Mitglieder des Vereines, die Veranstaltung ist dennoch offen zugänglich.
Vorläufige Tagesordnung
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Feststellung der satzungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
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Gemeinsamer Jahresrückblick
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Finanzbericht und Finanzprüfung
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Entlastung des Vorstandes
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Wahl eines neuen Vorstandes
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Wahl der Kassenprüfung
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Anpassung der Satzung
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Anpassung der Beitragsordnung
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Ausblick 2025 mit Themen für das kommende Jahr
Erscheint zahlreich!
ahoi!
Oyla, Marius, Tobias und Michael
// Der Hackspace-Vorstand
Satzungsänderungen
Folgende zwei Satzungsänderungen sind eingegangen und stehen zur Abstimmung:
Ergänzung von § 4 Absatz 5.1 "Mitgliedschaft im Verein"
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Aktuell: "Als grober Verstoß gelten auch fehlende Beitragszahlungen."
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Vorgeschlagene Änderung: "Als grober Verstoß gelten auch fehlende Beitragszahlungen, wenn diese mindestens 3 Monate ausbleiben."
Ergänzung von § 10 - "Wahlen" um einen weiteren Paragraph 4
"4. Für alle Wahlen ist die Blockwahl zulässig. Eine Abstimmung zur Blockwahl kann durch die Beantragung eines wahlberechtigten Mitglieds initiiert werden. Mit mindestens einer Gegenstimme gilt der Antrag als abgelehnt."
Änderung der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung in Neufassung zur Diskussion und Abstimmung:
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
§ 2 Beitragsverpflichtung und Beitragshöhe
- Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
- Der verpflichtende Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro.
- Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens 15 Euro empfohlen.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung des Beitrag besteht nicht. Die Vereinbarung kann jederzeit - nicht rückwirkend - einseitig durch den Vorstand oder das Mitglied beendet werden.
§ 3 Zahlungsform
- Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich als Kontoüberweisung auf das Vereinskonto zu leisten.
- Das aktuell gültige Vereinskonto kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden und ist erstmalig auf dem Mitgliedsantrag hinterlegt.
- Bei Änderung des Vereinskontos hat die Überweisung unverzüglich auf das neue Vereinskonto zu erfolgen. Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Zahlungen ab Zeitpunkt der Bekanntgabe. Der Vorstand informiert über Änderungen des Vereinskontos auf den Kommunikationswegen, die zur Einberufung von Mitgliederversammlungen verwendet werden.