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Mitschnitte des Schweriner Kommunalparlaments bleiben verboten?

Die Stadt Schwerin stellt einen Live-Stream zur Verfügung, um die Sitzungen ihres Kommunalparlaments der Öffentlichkeit auch aus der Ferne zugänglich zu machen.

Leider ist dies aber wirklich nur ein Echtzeit-Stream - die Stadt stellt also kein Archiv vergangener Sitzungen zur Verfügung.
Zudem ist seit Juni 2017 jegliche Verarbeitung/Verwendung/Speicherung dieses Live-Streams verboten. Somit ist es weder möglich, die Stadtvertretersitzung privat zu einem späteren Zeitpunkt nachzuhören, noch mit anderen über konkrete Passagen privat oder öffentlich zu diskutieren.

Dass dieses Verbot ungeachtet der Umstände durchgesetzt wird, zeigte sich ein Jahr später. Im April 2018 wurde die erste dokumentierte Rede auf Plattdeutsch in der Schweriner Stadtvertretung gehalten. Einem anderen Schweriner Bürger erschien dieser historische Moment als wichtig genug, den dazugehörigen vier-minütigen Audio-Mitschnitt mit seinen Mitbürgern zu teilen, die diese Sitzung verpassten. Daraufhin wurde er von der Stadt Schwerin wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

Der Prozess findet am 10. Januar 2019 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Rostock statt.

Zur Situation in Rostock: dankenswerterweise werden die Sitzungen der Rostocker Bürgerschaft vom Internetr@dio WARNOW Rostock aufgezeichnet und in einem Archiv zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es in Rostock keine Verordnung, die die Bürger der Stadt am Nachhören von Sitzungen der Bürgerschaft hindert. Den Bürgern von Schwerin bleibt diese scheinbare Selbstverständlichkeit derzeit verwehrt. Die anstehende Gerichtsverhandlung könnte dies ändern.

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Kommentare

  1. Das Urteil der Gerichtsverhandlung wurde inzwischen veröffentlicht. Es ist zwiespältiger Natur, deutet jedoch hoffnungsvollerweise an, dass das in der die Schweriner Hauptsatzung festgeschriebene Verbot der Verbreitung des Live-Streams unwirksam sein könnte. Stattdessen bezog sich das Urteil lediglich auf Urheberrechte bezüglich der technischen Aufzeichnung (nicht bezüglich der Redebeiträge).

    Die Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz aus Schwerin erwägt daher, in Revision zu gehen. Dafür benötigen sie jedoch etwa 1700 Euro. Falls du dieses Vorgehen finanziell unterstützen würdest, solltest du bis zum 3. März formlos per Mail an ask-schwerin@mail.de deine Absicht (und die Höhe deines möglichen Beitrags) unverbindlich kundtun.

    Details zum Urteil und zum Beteiligungsaufruf: https://aktionstadtundkulturschutz.com/2019/02/17/das-urteil-zur-livestream-klage-einmalige-one-night-stand-stadtvertretersitzungs-uebertragungen-sind-nicht-strafrechtlich-relevant/

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