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Beteiligungsverfahren: Raumentwicklungsprogramm für die Region Rostock

Seit dem 24. Januar liegt der Entwurf für die Raumentwicklungsplanung der "Region Rostock" (Stadt + Landkreis) für die öffentliche Einsicht aus.

Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 1. März. Einsendungen sind also nur noch wenige Tage lang möglich.

Diskussionsgegenstand ist der aktuelle Entwurf des Raumentwicklungsplans.
Dass dieser Entwurf nur mit Mühe auf einer anderen Webseite zu finden ist, überrascht ein wenig.

Eins der interessanten Themen in die Raumentwicklungsplan dürfte die geplante Erweiterung des Rostocker Hafens sein. Diese Erweiterung wird von der Stadt unter dem Werbenamen Zukunftshafen Rostock vorangetrieben.
Eine Gegenposition zu dieser Erweiterung wird in dem kurzen Film Moor Stadt Hafen dargestellt.
Dieses rechtlich erforderliche Raumordnungsverfahren mag eine gute Gelegenheit sein, die ökologischen Folgen einer Erweiterung des Hafens zu diskutieren.

In dem Entwurf ist folgender Absatz zu finden, der sich als Anleitung für die erfolgreiche Formulierung von Nutzungsanträgen lesen lässt:

Die Erschließung der Vorranggebiete Seehafen Ost und West wird mit empfindlichen Eingriffen in die noch vorhandenen naturnahen Uferzonen der Unterwarnow und des Breitlings verbunden sein. Diese Eingriffe können nur mit dem Flächenbedarf des Hafenumschlags und des hafengebundenen Gewerbes gerechtfertigt werden, für den es räumlich keine Alternative gibt. Angrenzend an die neu zu schaffenden Hafenanlagen sollen Flächen für hafengebundene Industrie- und Gewerbebetriebe bereitgehalten werden. Für eine Ansiedlung von Betrieben, die nicht auf die Hafeninfrastruktur angewiesen sind, wären die schweren Eingriffe in den Naturraum der Unterwarnow und des Breitlings keinesfalls zu rechtfertigen.

Als Grundlage für diese Diskussion ist das "Gutachten zu den Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie in Rostock-Seehafen Ost und Rostock-Seehafen West (Seehafengutachten)" wahrscheinlich die wichtigste Quelle:

  • Präsentation (2021)

    • Als inhaltliche Grundlage wird auf die "Prognose der Umschlagspotenziale des Hafen Rostock" (2014), sowie auf die "Seeverkehrsprognose 2030 im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung" (ebenfalls 2014) verwiesen.

    • In dem Gutachten wird auf den erwarteten öffentlichen Widerstand hingewiesen:

      Es verbleiben Projektrisiken durch ein sehr großes Widerstandspotenzial durch Dritte gegen die Hafenerweiterung West bis hin zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel.

  • Artenschutzfachbeitrag (ca. 2020?)

In dem Entwurfstext werden neben dem zusätzlichen Flächenverbrauch aber auch Verkehrswege diskutiert. Erfreulich ist dabei der Ausblick auf die Erweiterung des eingleisigen Nadelöhrs in Richtung Schwaan:

Als Vorrangtrassen für den Ausbau des Schienennetzes sind die Abschnitte Rostock—Rövershagen und Rostock—Kavelstorf sowie der kurze eingleisige Abschnitt der Strecke Rostock-Schwaan im Vorfeld des Rostocker Hauptbahnhofes festgelegt. Der durchgehend zweigleisige Ausbau dieser Abschnitte ist erforderlich, um zukünftig auf allen Linien des Schienenpersonennahverkehrs einen regelmäßigen Stundentakt mit Verdichtungen in den Hauptverkehrszeiten anbieten zu können.

Allerdings offenbart der folgende Abschnitt auch eine gewisse Hilflosigkeit:

Die gegenwärtig nicht bediente Bahnstrecke Güstrow—Krakow am See (—Karow) ist als überregional bedeutsame Infrastruktur im Bestand festgelegt. Sie ist gegen Umnutzung und Überbauung zu sichern. Eine Wiederinbetriebnahme für den Personenverkehr wäre hier ohne wesentliche Ausbaumaßnahmen möglich.

Zwischen der Festlegung von erwünschten Raumnutzungen und ihrer tatsächlichen Nutzung scheint es also noch erhebliche Widerstände zu geben.

Einreichungen zum Beteiligungsverfahren sind sowohl digital als auch analog möglich.

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Kommentare

  1. Kleine inhaltliche Nachreichungen zur Hafenerweiterung:

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