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Leitfaden und Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen

MV hat ein zweistufiges Verfahren zur Durchführung von direkter Demokratie

  1. Bürgerbegehren
    In Rostock benötigt man 4.000 Unterschriften zu einer Frage die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann (Verweis auf Nebentext ist möglich) und nicht zu den ausgeschlossenen Themen gehört. Die Dauer der Sammlung ist grundsätzlich nicht beschränkt.

  2. Bürgerentscheid
    Nach erfolgreicher Sammlung steht ein Abstimmungstermin, an dem alle Wahlberechtigten über die Frage abstimmen können. Ein offizieller Wahltermin einer Land- oder Bundestagswahl etc bietet sich an, da die Zustimmung mind. 25% der Wahlberechtigten ausmachen muss. Eine einfache Mehrheit bei der Abstimmung ist somit i. d. R. nicht ausreichend. Wahlen (Kommunal und Europa) mit geringer Wahlbeteiligung (~40%) bedürfen somit >60% der Ja-Stimmen.

Möglichkeiten der Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft kann mehr oder weniger jeder Zeit im Verfahren und auch nach dem Verfahren die Forderung ganz oder teilweise (in Absprache mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens) übernehmen.

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